LIFE-Programm 2021-2027

  • antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen
  • gefördert werden Maßnahmen und Projekte (Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, integrierte Projekte, Projekte der technischen Hilfe, Projekte zum Kapazitätsaufbau, vorbereitende Projekte, Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte) mit den Schwerpunkten Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich)
  • Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Fördersatz abhängig von der Art der geplanten Maßnahme abhängig
  • alle Infos mit Klick auf https://single-market-economy.ec.europa.eu

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“

  • antragsberechtigt sind Gemeinde, Städte und Landkreise, Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen sowie Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine
  • gefördert werden (Auswahl) Klimaschutzkonzepte & Personal für die Umsetzung, Klimaschutzberatung und Machbarkeitsstudien, Energie- und Umweltmanagement, Kommunale Netzwerke, Radwege, Radabstellanlagen, Mobilitätsstationen, Techn. Infrastruktur, z.B. Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung, Abwasserbewirtschaftung
  • Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
  • Fördersatz richtet sich nach Art des Vorhabens