Sonderprogramm „Stadt und Land“ (NMOB-Stadt-Land)

  • gefördert wird der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der Planungsleistungen Dritter und des Grunderwerbs von straßenbegleiteten und eigenständigen Radwegen, Radwegbrücken oder Unterführungen sowie Knotenpunkten, Schutzinseln und deutlich vorgezogenen Haltelinien und Elemente der Verkehrssicherheit (Beleuchtung und Beschilderung) sowie der Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder (Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser, Elemente der Verkehrssicherung) und betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise
  • alle Infos mit Klick auf www.fahrrad.saarland

noch bis Dezember 2023

Klimaschutz durch Radverkehr

  • gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
  • antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren
  • Fördersatz: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mind. 200.000 EUR und max. 20 Mio. EUR (finanzschwache Kommunen können mit bis zu 100% gefördert werden, von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50% vorausgesetzt)
  • alle Infos mit Klick auf www.ptj.de

noch bis November 2023

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

  • gefördert werden investive Maßnahmen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln) und Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
  • antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
  • Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
  • Fördersatz: max. 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (in Ausnahmefällen bis zu 90%)
  • alle Infos mit Klick auf www.balm.bund.de