Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Angebot für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung. Hierzu zählt auch die „Leichte Sprache“:

Immer häufiger finden wir Hinweise auf Informationen in Leichter Sprache. Was ist das? Texte in Leichter Sprache sind leichter zu lesen. Sie verwenden einfache Wörter, kurze Sätze und Bilder. Man benutzt zusätzlich eine leicht lesbare Schriftart und eine größere Schriftgröße. Die Texte in Leichter Sprache sind meist von Testlesern geprüft. Das sind Menschen, für die der Text geschrieben ist, zum Beispiel Menschen mit geistiger Behinderung. Leichte Sprache wird aber auch geschrieben für Menschen mit Demenz – oder auch für Menschen, die (noch) nicht gut die deutsche Sprache kennen. Zunehmend finden wir Leichte Sprache auch bei touristischen Angeboten: In Flyern, bei Internet-Auftritten, auf Hinweistafeln.

Dieser Text wurde in Einfacher Sprache verfasst, einer vereinfachten Anwendung der Leichten Sprache.

Auch Seh- und Hörbehinderungen oder Menschen mit Bewegungseinschränkungen sollten hier berücksichtigt werden.
Zum Beispiel durch das Anpassen der Schriftgröße, das Arbeiten mit Kontrasten oder Informationen über Farben. Für Hörbehinderte sind Bildschirmunterschriften und Untertitel sehr hilfreich. Des Weiteren sind Sprachsteuerung oder Tastaturbedienung eine große Erleichterung für Personen mit Bewegungseinschränkungen, die zum Beispiel keine Maus bedienen können.