Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Angebot für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderung.

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Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Abbau digitaler und physischer Barrieren

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern und hat die Teilhabe aller Menschen zum Ziel. Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Das Gesetz bezieht sich auf die barrierefreie Nutzbarkeit digitaler sowie physischer Produkte und Dienstleistungen, dazu zählen beispielsweise Webseiten und Apps aber auch öffentliche Einrichtungen, Hotels und Restaurants. 

Das Gesetz trifft nicht auf Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu, die Dienstleistungen anbieten. Bringen sie jedoch Produkte in Umlauf, fallen sie unter das Gesetz.

Unternehmen und Institutionen sollten sich über die Regelungen informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vornehmen, um gesetzeskonform zu bleiben und Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verringern.

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