EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung
Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in Deutschland umgesetzt werden. Für Ferienhausvermieter gilt: Eine Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Kommune ein entsprechendes Verfahren eingeführt hat. In Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung ist ein Registrierungsverfahren verpflichtend, alle anderen Kommunen können frei darüber entscheiden.
Der Deutsche Ferienhausverband stellt unter folgendem Link detaillierte Informationen und FAQs zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung zur Verfügung:
Kontakt
Stephanie Reppert
Tourismus Zentrale Saarland
Sales & Account Management