Energie
Hier findet ihr passende Förderprogramme für mehr Energieeffizienz.
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- fördert z.B. Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik, Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude, die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung
- antragsberechtigt sind Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunen
- alle Infos mit Klick auf www.energiewechsel.de
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- fördert den Neubau (Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen), Sanierung zum Effizienzgebäude (Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.) und sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.
- Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen mit mind. 50 % kommunalen Gesellschafterhintergrund, alle gemeinnützigen Organisationsformen, Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, sonstigen Investor-Betreiber-Modellen sowie Contracting.
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- fördert den Neubau (Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen), Sanierung zum Effizienzgebäude (Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.) und sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.
- Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.