Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe

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Mit dem Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt das Saarland kleine und mittlere Unternehmen aus dem Gastgewerbe. Dafür stehen von 2025 bis 2027 insgesamt 25 Mio. Euro an Landesmitteln zur Verfügung.

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Programmstruktur

  • Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.
  • Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition
  • Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

FAQ

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

    • Franchisenehmer oder Betriebe mit einem systemgastronomischen Konzept
    • Unternehmen, die mit der zu fördernden Betriebsstätte nicht seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind
    • Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Artikel 2 Nummer 18 AGVO)
    • Jugendherbergen, Naturfreundehäuser und Schullandheime
    • Nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, Vereine und andere Organisationen
    • Unternehmen, die sich im Laufe des Förderverfahrens in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen
  • Ja, wenn der Pachtvertrag über den Zeitraum des Abschlusses der geplanten Maßnahmen um mindestens drei Jahre hinausgeht.

    • Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
    • Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

    Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

  • Nein, mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erteilt wurde.

    1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
    2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in 
      • Kälte- und Wärmeschutzisolierung
      • Begrünung
      • Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)
      • Barrierefreiheit
      • Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)
      • Maßnahmen der Wasserersparnis
    3. Ausgaben für Planungsleistungen,
    4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

    Ein Vorhaben ist nur dann grundsätzlich förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

  • Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

  • Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

    Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

  • Der Erstkontakt erfolgt idealerweise per E-Mail an Erik Hoffmann von der Tourismus Zentrale Saarland GmbH. Er steht für Fragen und zur Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

    Erik Hoffmann

    Erik Hoffmann

    Nachhaltigkeitsmanagement

    Tourismus Zentrale Saarland GmbH

  • Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch bei der TZS sollte der Kostenplan über die geplanten Maßnahmen (z. B. Innenausbau, Badsanierung etc.) ausgefüllt und gemeinsam mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens an Erik Hoffmann gesendet werden.

    Das erforderliche Dokument dazu ist hier zu finden:

    Erik Hoffmann

    Erik Hoffmann

    Nachhaltigkeitsmanagement

    Tourismus Zentrale Saarland GmbH

    • Protokoll des Beratungsgespräches zum Thema Nachhaltigkeit mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH 
    • Kostenplan mit prozentualer Aufgliederung der Kosten in die Bereiche „nachhaltige Kosten“ und „nicht nachhaltige Kosten“ (Vorlage siehe "Downloads")
    • Beschreibung der Maßnahme
    • Finanzierungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug nicht ausreichend. Bei Finanzierung des Vorhabens aus Eigenmitteln muss das Kreditinstitut schriftlich bestätigen, dass auf den beim Kreditinstitut geführten Konten genügend Mittel vorhanden sind, um die Finanzierung des Vorhabens sicherzustellen)
    • De-minimis Erklärung
    • Miet-/ oder Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis zur Betriebsstätte
    • Nachweis, dass die Betriebsstätte mindestens 2 Jahre am Markt etabliert ist (z.B. Steuerbescheid)
    • KMU-Erklärung

     Vorlagen für die De-minimis Erklärung, die KMU-Erklärung und den Kostenplan finden Sie unter „Publikationen“ und "Vorlagen" auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

    • Der Geschäftsinhaber bleibt bei der Angabe der 2 Vollzeitmitarbeiter unberücksichtigt.
    • Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gewertet.
    • Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs sind im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes anteilig zu berücksichtigen (Vollzeitäquivalent)
    • Saisonarbeitsplätze werden im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes ebenfalls anteilig berücksichtigt (Vollzeitäquivalent).
  • Für eine Überwachungszeit von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Dauerarbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben (Zweckbindungsfrist), es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.

  • Der vorgenannte Höchst-Fördersatz darf auch unter Berücksichtigung etwaiger in Anspruch genommener öffentlicher Finanzierungshilfen nicht überschritten werden. Es gilt das Kumulierungsverbot. Demnach dürfen Fördermittel anderer öffentlicher Zuschussprogramme für die nach dieser Richtlinie zur Förderung geltend gemachten Ausgaben nicht in Anspruch genommen werden.

  • Die Fördergelder werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können erst nach Bewilligung und entsprechendem Nachweis der förderfähigen Ausgaben ausgezahlt werden.

  • Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss: 

    • Ein Verwendungsnachweis, testiert durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. 

    Spätestens ein Jahr nach Abschluss: 

    • Einen Nachweis im Bereich Nachhaltigkeit (z. B. TourCert Qualified oder ein anderes Nachhaltigkeitssiegel). 

Downloads

Weitere Publikationen, Vorlagen und Infos sind auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zu finden.

Ansprechpartner

Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes

Referat E/2

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Erik Hoffmann

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Nachhaltigkeitsmanagement

Tourismus Zentrale Saarland GmbH