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Q-Zertifizierung verpflichtend für Zuwendungs- empfänger*innen
Alle Zuwendungsempfänger*innen im Rahmen des Sonderkonjunkturprogramms für das saarländische Gastgewerbe sind dazu verpflichtet, eine Q-Zertifizierung von ServiceQualität Deutschland in Stufe I zu absolvieren.
Eine Q-Zertifizierung kann nur von einem betriebsinternen Q-Coach durchgeführt werden. Die Ausbildung zum Q-Coach muss also ein Mitarbeitender zuerst absolvieren. Sie ist der erste Schritt in Richtung der Q-Zertifizierung. Hierfür kann ein Q-Online-Seminar oder ein Q-Seminar vor Ort besucht werden. Alle Termine finden Sie hier: Termine Q-Seminare.
Sobald der Q-Coach für Ihren Betrieb bereit ist, kann die Umsetzung von ServiceQ losgehen. Hierfür werden verschiedene Werkzeuge im Online-Tool von ServiceQualität Deutschland bearbeitet. Die daraus resultierenden Maßnahmen fließen in einen Maßnahmenplan, welcher zum Abschluss von einer Prüfstelle gecheckt wird. Danach ist Ihr Betrieb in Stufe I von ServiceQualität Deutschland zertifiziert!
Der gesamte Qualitätsprozess von der Ausbildung zum Q-Coach bis hin zu abgeschossenen Zertifizierung nimmt einige Zeit in Anspruch.
Beginnen Sie also frühzeitig mit Ihrer Q-Zertifizierung, damit Sie vor Ende der Frist alle Unterlagen (z.B. Ihre Zertifizierungs-Urkunde) vorliegen haben.
Bei Fragen zur Q-Zertifizierung können Sie sich gerne die Tourismus Zentrale Saarland wenden:
Ihre Ansprechpartnerin für ServiceQualität Deutschland bei der TZS:
Annika Meyer
E-Mail: meyer@tz-s.de
Tel.: 0681 92720-26
Lotsentipp: Für Ende September/ Anfang Oktober ist ein Q-Seminar in Saarbrücken in Planung. Sobald der genaue Termin feststeht, erfahren Sie das hier im Aktuelles-Bereich und in unserem Veranstaltungskalender.
Alle Informationen rund um ServiceQualität Deutschland finden Sie hier: www.q-deutschland.de
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