Die passende Formulierung zum Beherbergungsverbot im Lockdown

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Formulierung, mit der Sie Besucher Ihrer Internetseite über das aktuelle Beherbergungsverbot informieren können? Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat eine entsprechende Formulierung für Sie vorbereitet:

  • „Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie mit Klick auf corona.saarland.de. Eine Verantwortung für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“